Den Ergänzungsstrich können Sie immer dann verwenden, wenn Sie vermeiden wollen, dass zwei aufeinander folgende Wörter den gleichen Bestandteil besitzen und dieser geschrieben wird.

Bekannt ist der Ergänzungsstrich in vielen Wendungen, wie zum Beispiel bei: Ost- und Westdeutschland, Reformbefürworter und –gegner, zwei- bis fünfmal, Vor- und Nachteile.
Es gibt aber eine Einschränkung von der Regel, dass Sie gemeinsame Wortteile einfach durch den Ergänzungsstrich kennzeichnen können. Sie dürfen Suffixe nicht ohne weiteres weglassen. So heißt es also nicht: freund- oder feindlich gesinnte Personen, sondern freundlich oder feindlich gesinnte Personen.
Grenzwertig ist die Bezeichnung von fehler- oder mangelhafter Ware. Hier liegt kein Fehler im Weglassen des Wortteiles vor, allerdings lautet ein besseres Deutsch: fehlerhafte und mangelhafte Ware.
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